Theorie- und Fallseminar: Grundlagen des Melderechts

Das Seminar richtet sich an neue Mitarbeitende der Einwohnerdienste sowie an Personen, die ihr Wissen und ihre Erfahrung mit den aktuellen Rechtsgrundlagen des Melderechts und der Gerichtspraxis abgleichen möchten.

Inhalt

Dieses Seminar bietet anhand von bewährten Unterlagen und der Behandlung der häufigsten Anwendungsfälle einen schnellen und verlässlichen Überblick über das kantonale Melderecht.

Seminarleiter / Referent

Peter Rütimann, lic. iur., Rechtsanwalt
Rechtskonsulent und Ausbilder des Verbands Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED)


Seminarprogramm

09.00 – 09.45
Die Rechtsgrundlagen des Melderechts
• Bundesverfassung und Registerharmonisierungsgesetz
• Die kantonalen Grundlagen des Melderechts

09.45 – 10.15 Kaffeepause

10.15 – 12.00
Niederlassung und Aufenthalt
• Die Begriffe «Niederlassung» und «Aufenthalt»
• Wann Niederlassung - Wann Aufenthalt?
• Die Bedeutung des ZGB bei der Bestimmung des Wohnsitzes

12.00 – 13.15 Mittagessen

13.15 – 14.30
Spezialdomizile
• Alters- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften
• Fahrende, Schausteller, Weltenbummler
• Kollektivhaushalte mit und ohne Meldepflicht
• Abgeleitete Wohnsitze (Unmündige, Bevormundete, Verbeiständete)

14.30 – 14.45 Kaffeepause

14.45 - 15.30
Datenschutz
• Auskunftserteilung mit und ohne Angabe eines besonderen Interesses
• Adresssperre und deren Durchbrechung

15.30 - 16.00
Gemeinsamer Streifzug durch das kantonale Gesetz über das Melderecht

16.00 - 16.15
Kursauswertung / Zertifikatsübergabe / Kursabschluss

Kursorte / Termine

Seminaranmeldung hier

Winterthur:6. Februar 2026Haus im Innern Lind (SG, TG, SH, ZH)
Walenstadt:6. März 2026Hotel Restaurant Seehof (SG, GL, GR, ZH)
Olten:20. März 2026Hotel Aarhof (SO, AG, BE, BL, BS, FR)
Luzern:10. April 2026Hotel Waldstätterhof (ZG, SZ, LU, NW, OW, UR)
Sissach:17. April 2026Landwirtschaftliche Schule Ebenrain (BS, BL, SO, AG)
Auf die Gesetzgebung der beim jeweiligen Seminarort aufgeführten Kantone gehen wir besonders ein. Da die kantonalen Rechtsgrundlagen jedoch keine wesentlichen Unterschiede aufweisen, sind bei jedem Seminartermin Teilnehmende aus allen Kantonen herzlich willkommen und erhalten die Unterlagen ihres eigenen Kantons.

 

Seminarkosten

Die Kosten umfassen die Kursgebühren, die Unterlagen und die Verpflegung
(Mittagessen und Kaffeepausen).

CHF 525.- pro Teilnehmer/in

CHF 500.- pro Teilnehmer/in für VSED-Mitgliedsgemeinden

CHF 475.- pro Teilnehmer/in bei mehreren Anmeldungen pro Gemeinde

CHF 450.- pro Teilnehmer/in bei mehreren Anmeldungen aus einer VSED-Mitgliedsgemeinde

Die Teilnehmerzahl pro Seminar ist auf maximal 20 Personen begrenzt.


Rücktrittsbedingungen:
• Abmeldung 12 - 4 Wochen vor Seminarbeginn: 20% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
• Abmeldung 4 - 1 Woche(n) vor Seminarbeginn: 50% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
• Abmeldung weniger als 1 Woche vor Seminarbeginn: 100% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.

Liegt ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis vor, so besteht die Möglichkeit, ein anderes Seminar zu besuchen. Ansonsten ist der Kursbetrag fällig.

Kurssekretariat

VSED-Ausbildungskurse, Lindstrasse 6, Postfach 2223, 8401 Winterthur,
Tel. 052 269 11 00, kanzleilind.team, www.lind.team

Veranstalter

Peter Rütimann, lic. iur., Rechtsanwalt
Rütimann Rechtsanwälte
In Kooperation mit dem VSED

Lindstrasse 6
Postfach 2223
8401 Winterthur

Tel. 052 269 11 00
Fax 052 269 11 09

E-Mail: kanzlei
Website: www.lind.team