Das Seminar richtet sich an neue Mitarbeitende der Einwohnerdienste sowie an Personen, die ihr Wissen und ihre Erfahrung mit den aktuellen Rechtsgrundlagen des Melderechts und der Gerichtspraxis abgleichen möchten.
Dieses Seminar bietet anhand von bewährten Unterlagen und der Behandlung der häufigsten Anwendungsfälle einen schnellen und verlässlichen Überblick über das kantonale Melderecht.
Peter Rütimann, lic. iur., Rechtsanwalt
Rechtskonsulent und Ausbilder des Verbands Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED)
09.00 – 09.45
Die Rechtsgrundlagen des Melderechts
• Bundesverfassung und Registerharmonisierungsgesetz
• Die kantonalen Grundlagen des Melderechts
09.45 – 10.15 Kaffeepause
10.15 – 12.00
Niederlassung und Aufenthalt
• Die Begriffe «Niederlassung» und «Aufenthalt»
• Wann Niederlassung - Wann Aufenthalt?
• Die Bedeutung des ZGB bei der Bestimmung des Wohnsitzes
12.00 – 13.15 Mittagessen
13.15 – 14.30
Spezialdomizile
• Alters- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften
• Fahrende, Schausteller, Weltenbummler
• Kollektivhaushalte mit und ohne Meldepflicht
• Abgeleitete Wohnsitze (Unmündige, Bevormundete, Verbeiständete)
14.30 – 14.45 Kaffeepause
14.45 - 15.30
Datenschutz
• Auskunftserteilung mit und ohne Angabe eines besonderen Interesses
• Adresssperre und deren Durchbrechung
15.30 - 16.00
Gemeinsamer Streifzug durch das kantonale Gesetz über das Melderecht
16.00 - 16.15
Kursauswertung / Zertifikatsübergabe / Kursabschluss
| Winterthur: | 6. Februar 2026 | Haus im Innern Lind (SG, TG, SH, ZH) | |
| Walenstadt: | 6. März 2026 | Hotel Restaurant Seehof (SG, GL, GR, ZH) | |
| Olten: | 20. März 2026 | Hotel Aarhof (SO, AG, BE, BL, BS, FR) | |
| Luzern: | 10. April 2026 | Hotel Waldstätterhof (ZG, SZ, LU, NW, OW, UR) | |
| Sissach: | 17. April 2026 | Landwirtschaftliche Schule Ebenrain (BS, BL, SO, AG) |
Die Kosten umfassen die Kursgebühren, die Unterlagen und die Verpflegung
(Mittagessen und Kaffeepausen).
CHF 525.- pro Teilnehmer/in
CHF 500.- pro Teilnehmer/in für VSED-Mitgliedsgemeinden
CHF 475.- pro Teilnehmer/in bei mehreren Anmeldungen pro Gemeinde
CHF 450.- pro Teilnehmer/in bei mehreren Anmeldungen aus einer VSED-Mitgliedsgemeinde
Die Teilnehmerzahl pro Seminar ist auf maximal 20 Personen begrenzt.
Rücktrittsbedingungen:
• Abmeldung 12 - 4 Wochen vor Seminarbeginn: 20% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
• Abmeldung 4 - 1 Woche(n) vor Seminarbeginn: 50% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
• Abmeldung weniger als 1 Woche vor Seminarbeginn: 100% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
Liegt ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis vor, so besteht die Möglichkeit, ein anderes Seminar zu besuchen. Ansonsten ist der Kursbetrag fällig.
VSED-Ausbildungskurse, Lindstrasse 6, Postfach 2223, 8401 Winterthur,
Tel. 052 269 11 00, kanzleilind.team, www.lind.team
Peter Rütimann, lic. iur., Rechtsanwalt
Rütimann Rechtsanwälte
In Kooperation mit dem VSED
Lindstrasse 6
Postfach 2223
8401 Winterthur
Tel. 052 269 11 00
Fax 052 269 11 09
E-Mail: kanzlei
Website: www.lind.team